Termine & Abrechnungen

Die Chiropraxis Göttingen und die Privatpraxis für Chiropraktik sind reine Bestellpraxen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Wir werden versuchen, Ihnen bei Ihren Terminwünschen, falls möglich, entgegenzukommen. Falls Sie einmal einen vereinbarten Termin absagen müssen, tun Sie dies bitte bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Sollten Sie einen Termin später absagen und wir den Termin nicht neu vergeben können, bitten wir dafür um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Kosten für den Termin in Rechnung stellen müssen.

Die Abrechnung entspricht einer privaten Liquidation. Vertragspartner ist der Patient, nicht seine Krankenkasse. Für Privatversicherte richtet sich die Liquidation je nach Behandler nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Herr Haselmeyer) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (Frau Haselmeyer). Die Kosten variieren je nach Behandlungsaufwand. Da in beiden Gebührenverzeichnissen keine ausreichenden Ziffern für chiropraktische und osteopathische Leistungen vorhanden sind, wird wie in solchen Fällen üblich mittels Analogziffern abgerechnet. Private Kassen erstatten in den meisten Fällen die Behandlungskosten oder einen großen Teil davon. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Kasse über die vereinbarten Konditionen. Sollte Ihre Kasse oder Beihilfestelle bestimmte Höchstsätze für die Erstattung von Leistungen festgelegt haben, berührt dies nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Behandlungskosten zwischen Therapeut und Patient. Sie müssen also je nach den Konditionen Ihres Vertrages unter Umständen damit rechnen, einen Teil der Rechnung selbst bezahlen zu müssen.

Leider zahlen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich weder Heilpraktikerleistungen noch privatärztliche Leistungen. Sie können sich allerdings bei Ihrer eigenen oder einer privaten Krankenkasse zusätzlich für solche Leistungen versichern. Die Kosten einer solchen Versicherung sind je nach Alter des Patienten und Krankengeschichte verhältnismäßig niedrig und deshalb durchaus empfehlenswert. Wenn Sie nicht privat versichert sind, müssen Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen. Die genauen Kosten für Selbstzahler (gesetzlich Versicherte) richten sich nach dem jeweiligen medizinischen Aufwand und orientieren sich dabei an den Sätzen der GebüH bzw. der GOÄ. Üblicherweise bewegen sich diese Kosten ungefähr in folgenden Rahmen:

  • Erstbehandlung mit ausführl. Anamnese und Untersuchung: circa 85 Euro
    zuzüglich einmal 70-80 Euro für ausführliche strahlungsfreie computergestützte Diagnostik mittels EEG (Messung von Hirnwellen), EMG-Wirbelsäulenscan, Messung der Herzratenvariabilität, Thermographie der Wirbelsäule und Messung der Atmung beim ersten Termin (Messung von Wirbelsäule, Muskulatur und Funktion des Nervensystems)
  • Folgebehandlungen : circa 65 – 70Euro
  • Kontrolltermine im Rahmen des Open Adjusting Programms: circa 45 Euro (Nur für Patienten, die sich nicht mehr im akuten Stadium befinden)

Die Kosten sind sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte im Anschluss an die Behandlung zu entrichten. Privatpatienten können danach zwecks Erstattung die Rechnung bei ihrer Kasse einreichen.

Die Dauer der einzelnen Behandlungen kann variieren. Als Richtwert gilt:

  • Für die Erstbehandlung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Beratung planen Sie ca. 2 Stunden ein
  • Folgebehandlung planen Sie ca. 10 Minuten ein

Falls Sie bereits über Röntgenbilder, MRT-Bilder, ärztliche Befundberichte oder ähnliches verfügen, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.