Termine
4Life Chiropraktik Zentrum Göttingen, 4Life Chiropraktik Lounge Northeim und 4Life Beach-Chiropraktik Rügen sind Bestellpraxen.
Bitte vereinbaren Sie daher telefonisch Termin. Die Terminvergabe erfolgt zentral über die Praxis in Göttingen.
Stornierung: Falls Sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, ist dies bis zu 24 h vor dem Termin kostenfrei möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei sehr kurzfristigen Absagen den Termin ggf. nicht neu vergeben können und Ihnen dann die Kosten Ihres Termins in Rechnung stellen müssen.
Dauer & Kosten (auf einen Blick)
Erstbehandlung: ca. 2 Stunden, ca. 140–200 €
- inkl. Ergebnisbesprechung, Behandlungsplan und 1–2 chiropraktischen Justierungen
- je nach Standort zusätzlich fortschrittliche Messungen: Infrarot-Thermographie-Wirbelsäulen-Scan (strahlungsfrei), Propriozeption (Gehirn-Körper-Koordination), Gewichtsverteilung/Beckenschiefstand, Kohärenzdiagnostik.
Folgebehandlung: ca. 10 Minuten, ca. 40–70 € (je nach Plan)
Falls Sie bereits über Röntgenbilder, MRT-Bilder, ärztliche Befundberichte oder ähnliches verfügen, bringen Sie diese bitte zur ersten Behandlung mit.
Abrechnung & Erstattung
Der Chiropraktor (Doctor of Chiropractic) ist der drittgrößte unabhängige Gesundheitsberuf der Welt. Die rechtliche Situation in Deutschland erfordert jedoch eine Einordnung unter das Heilpraktikergesetz. Die private Abrechnung erfolgt deshalb über die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
- Die Abrechnung erfolgt als private Liquidation; Vertragspartner sind somit Sie als Patient, nicht Ihre Krankenkasse.
- Für Privatversicherte erfolgt die Liquidation nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH); mangels spezifischer Ziffern für chiropraktische Leistungen werden Analogziffern verwendet.
- PKV/Beihilfe: erstatten in der Regel ganz oder überwiegend; abweichende Beihilfesätze können Eigenanteile erzeugen. Bitte erfragen Sie die jeweiligen Erstattungsbedingungen vorab bei Ihrer PKV/Beihilfe. Etwaige Höchstsätze der Kostenträger ändern nicht die privat vereinbarte Vergütung; eine Differenz tragen Sie ggf. selbst.
- GKV: gesetzliche Kassen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Manche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. da Herr Haselmeyer anerkannter Osteopath ist, kann dennoch ggf. ein Zuschuss möglich sein.
- Zahlung: nach der Behandlung vor Ort. Privatversicherte reichen die Rechnung im Anschluss zur Erstattung ein; für GKV-Zuschüsse zur Osteopathie stellen wir auf Wunsch geeignete Rechnungen/Quittungen aus.
Falls Sie noch zur Abrechnung noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.